Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz – Meldung auch anonym möglich
Hinweisgeberportal für neo42 GmbH
Diese Meldestelle betreibt nicht neo42 GmbH selbst, sondern WaPo Compliance als unabhängige Stelle außerhalb des Unternehmens. Rechtlich ist sie die interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz, zu deren Einrichtung neo42 GmbH verpflichtet ist.
Sie können hier auch einen Sachverhalt melden, wenn Sie nicht sicher sind, ob er unter das Hinweisgeberschutzgesetz fällt. Wir prüfen das im weiteren Verfahren.
Ich möchte etwas melden
Kein Konto, keine Anmeldung, keine Cookies. Nach dem Absenden erhalten Sie einen Zugangscode für Ihr Postfach.
Wenn Sie gerade an einem Gerät Ihres Arbeitgebers sitzen: Von uns erfährt er es nicht — wir speichern Ihre IP-Adresse nicht und setzen keine Cookies. Ihr Arbeitgeber sieht aber möglicherweise, welche Seiten von seinen Geräten und aus seinem Netz aufgerufen werden. Am sichersten melden Sie von Ihrem privaten Handy oder einem privaten Rechner — diese Seite erreichen Sie dort unter derselben Adresse.
Ich habe bereits gemeldet
Öffnen Sie mit Ihrem Zugangscode Ihr Postfach: Stand einsehen, Nachrichten lesen und antworten.
Was mit Ihrer Meldung passiert
- ✓Ihre Meldung lesen ausschließlich die Personen der Meldestelle — nicht Ihr Arbeitgeber. Sie arbeiten unabhängig und nehmen keine Weisungen von neo42 GmbH entgegen (§ 15 Abs. 1 HinSchG). Niemand bei neo42 GmbH kann Ihre Meldung in diesem System einsehen.
- ✓Wer Sie sind, erfährt Ihr Arbeitgeber von uns nicht. Das gilt auch, wenn Sie uns Ihren Namen nennen, und für jede Meldung, die hier eingeht. Fällt Ihre Meldung unter das Hinweisgeberschutzgesetz, ist es zugleich gesetzliche Pflicht, und ein Verstoß ist für uns mit einem Bußgeld bedroht. Gesetzliche Pflichten zur Offenlegung bleiben davon unberührt — sie stehen unten unter „Häufige Fragen“.
- ✓Ihr Arbeitgeber erfährt von uns nur die Informationen, die für die Prüfung oder die Abhilfe erforderlich sind. Betrifft Ihre Meldung die Geschäftsführung, wenden wir uns an eine andere Stelle.
- ✓Sie hören von uns: Eingangsbestätigung sofort, inhaltliche Rückmeldung innerhalb von drei Monaten.
- →Sie können sich jederzeit auch direkt an das Bundesamt für Justiz wenden, die staatliche Meldestelle des Bundes. Ihr Schutz als hinweisgebende Person besteht dort in gleicher Weise.
Häufige Fragen
Was heißt „anonym“ hier konkret?
Wer liest meine Meldung?
Kann mein Arbeitgeber sehen, dass ich diese Seite aufrufe?
Was ist, wenn ich mich irre?
Ob Ihr Fall unter das Hinweisgeberschutzgesetz fällt, prüfen wir im weiteren Verfahren — Sie müssen es vorher nicht wissen. Sie sind geschützt, wenn Sie zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zu der Annahme hatten, dass Ihre Angaben zutreffen und der gemeldete Sachverhalt in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fällt.
Kann die Staatsanwaltschaft erfahren, wer ich bin?
Was das für Sie bedeutet, hängt an einer einzigen Entscheidung, und die treffen Sie: Haben Sie uns Ihren Namen nie genannt, kennen wir ihn nicht — dann gibt es nichts herauszugeben. Haben Sie ihn genannt, sagen wir es Ihnen vorher (siehe nächste Frage) und geben nur das heraus, was verlangt wird.
Und eines sagen wir Ihnen, weil es sonst selten jemand sagt: Führt Ihre Meldung zu einem Ermittlungsverfahren, kann ein Unternehmen, das durch die gemeldete Tat selbst geschädigt wurde, Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen. Das betrifft also den Fall, dass Ihr Arbeitgeber das Opfer der gemeldeten Tat ist — nicht den Fall, dass er sie begangen hat. Es ist keine Weitergabe durch uns. Wer diesen Weg von vornherein ausschließen möchte, nennt uns seinen Namen nicht.
Und damit Sie den ganzen Satz haben: Gilt für Ihre Meldung das Hinweisgeberschutzgesetz (siehe „Was ist, wenn ich mich irre?“), darf Ihr Arbeitgeber Ihnen daraus keinen Nachteil machen — keine Kündigung, keine Abmahnung, keine Versetzung, kein Übergehen bei der Beförderung (§ 36 Absatz 1 Hinweisgeberschutzgesetz). Kommt es darüber zum Streit, wird zu Ihren Gunsten vermutet, dass der Nachteil eine Folge Ihrer Meldung ist. Ihr Arbeitgeber muss dann beweisen, dass er nicht auf der Meldung beruht oder hinreichend gerechtfertigt war (§ 36 Absatz 2).
Erfahre ich es, wenn meine Daten weitergegeben werden?
Es gibt genau einen Fall, in dem die Information vorher unterbleibt: wenn die Behörde uns mitteilt, dass sie laufende Ermittlungen gefährden würde. Auch dann halten wir fest, aus welchem Grund sie unterblieben ist.
Welche Fristen gelten?
Kann ich mich auch an eine Behörde wenden?
- Bundesamt für Justiz — Die allgemeine staatliche Meldestelle des Bundes — zuständig für alles, was nicht zu einer der beiden folgenden Stellen gehört.
- BaFin — Verstöße im Finanzbereich: Banken, Versicherungen, Wertpapierhandel, Geldwäsche-Pflichten.
- Bundeskartellamt — Preisabsprachen, Kartelle und der Missbrauch von Marktmacht.
- OLAF und die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) — Betrug zulasten des EU-Haushalts, etwa bei Fördermitteln. OLAF ermittelt verwaltungsrechtlich, die Europäische Staatsanwaltschaft strafrechtlich.
Schritt 1 von 2 (Schritt 2 ist nur Ihr Zugangscode)
Ihre Meldung
Beschreiben Sie in Ihren Worten, was passiert ist. Sie müssen nichts beweisen und nichts rechtlich einordnen. Ein Irrtum allein kostet Sie den gesetzlichen Schutz nicht: Es kommt darauf an, ob Sie beim Melden hinreichenden Grund zu der Annahme hatten, dass Ihre Angaben zutreffen — nicht darauf, ob sich später alles bestätigt. Schildern Sie einfach, was Sie wissen.
Ich habe bereits gemeldet
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Geben Sie den Zugangscode ein, den Sie beim Absenden Ihrer Meldung erhalten haben.
Ihre Meldung
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Sie verlieren damit dauerhaft den Zugang zu diesem Vorgang. Es gibt keinen Weg zurück.
Was endet
Dieses Postfach lässt sich mit Ihrem Code danach nicht mehr öffnen — von niemandem, auch von Ihnen nicht. Auch die bisherigen Nachrichten können Sie dann nicht mehr aufrufen. Einen neuen Code können wir Ihnen nicht ausstellen: Wir haben nichts über Sie gespeichert, worüber wir Sie wiedererkennen könnten. Genau das schützt Sie.
Was weiterläuft
Ihre Meldung. Sie wird weiter bearbeitet, und die Meldestelle hält sich an dieselben Fristen wie bisher. Am Verfahren ändert sich nichts.
Wenn Sie im Austausch bleiben möchten
Geben Sie danach eine neue Meldung ab und kreuzen Sie darin an, dass Sie zu dieser Sache bereits einmal gemeldet haben. Dann kann die Meldestelle beide Meldungen zusammen betrachten.
Erledigt
Ihr Zugangscode ist jetzt unbrauchbar
Dieses Postfach lässt sich mit diesem Code nicht mehr öffnen — von niemandem.
Ihre Meldung läuft weiter. Sie wird weiter bearbeitet, und die Meldestelle hält sich an dieselben Fristen wie bisher. Was endet, ist nur der Weg über dieses Postfach.
Wenn Sie im Austausch bleiben möchten: Geben Sie eine neue Meldung ab und kreuzen Sie darin an, dass Sie zu dieser Sache bereits einmal gemeldet haben. Dann kann die Meldestelle beide Meldungen zusammen betrachten.